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Steuernews für Mandanten

Grundsteuerreform 2022

Holzhaus auf Taschenrechner - © Monthira - stock.adobe.com

Erklärungspflicht

Eigentümer unbebauter und bebauter Grundstücke, Eigentümer eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft, Erbbauberechtigte sowie Eigentümer von Grund und Boden, auf dem ein fremdes Gebäude steht, müssen zur Ermittlung der neuen Grundsteuerwerte im Rahmen der Grundsteuerreform 2022 eine Feststellungserklärung abgeben. Maßgeblich sind die Wertverhältnisse zum Stichtag 1.1.2022. Die Erklärungen müssen über die Onlinesoftware der Finanzverwaltung „Elster“ nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch übermittelt werden. Die Abgabefrist beginnt am 1.7.2022 und endet am 31.10.2022.

Separate Mandanten-Information RGT

Bezüglich der Thematik Grundsteuerreform 2022 hatten wir bereits schon einmal ein Informations-schreiben versandt. Sie finden dieses auf unserer Homepage (www.rgtgroup.de) unter dem Reiter „Grundsteuer“. Dort haben wir auch einen Erfassungsbogen bereitgestellt. Sofern wir für Sie tätig werden sollen, können Sie die für die Erstellung der Erklärung notwendigen Informationen dort eintragen und uns den ausgefüllten Erfassungsbogen übersenden (gerne per E-Mail).

Serviceangebote Finanzverwaltung

Die hessischen Finanzämter werden voraussichtlich im Juni 2022 allen Eigentümerinnen und Eigentümern von Grundbesitz in Hessen ein individuelles Informationsschreiben per Post zusenden, welches dann für jede wirtschaftliche Einheit gewisse Daten (Einheitswertaktenzeichen, Adresse beziehungsweise Flur, Flurstück sowie die Gemarkung) enthält.

Zudem bietet die Finanzverwaltung einen weiteren kostenlosten Service an. Dabei handelt es sich um den sogenannten Flurstücksnachweis (für die Grundsteuer B). Der Flurstücksnachweis (mit Grundbuchblattnummer) enthält ebenfalls Daten zu Ihrem Grundbesitz (Gemarkung, Flur, Flurstück, Grundstücksfläche, Lage und die Grundbuchblattnummer). Nähere Infos zum Abruf einschließlich einer Klickanleitung gibt es unter: https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform/flurstuecksnachweis.

Stand: 25. Mai 2022

Bild: Monthira - stock.adobe.com

Sie haben Fragen zu dem Thema? Wir (Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer) beraten Sie gerne! Kontaktieren Sie uns einfach, oder kommen Sie auf ein persönliches Gespräch in Frankfurt am Main, Büdingen, Gedern oder Gründau vorbei!

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