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Prüferische Durchsicht von Jahres-, Konzern- und Zwischenabschlüssen
Bei der prüferischen Durchsicht von Abschlüssen handelt es sich um eine betriebswirtschaftliche Prüfung mit dem Ziel, die Glaubhaftigkeit der in den Abschlüssen enthaltenen Informationen zu erhöhen (IDW PS 900). Insbesondere gegenüber externen Adressaten (bspw. Banken) bildet die prüferische Durchsicht oftmals ein Qualitätsmerkmal des eingereichten Abschlusses. Dabei gilt es zu beachten, dass es sich bei der prüferischen Durchsicht nicht um eine Abschlussprüfung handelt und insofern die damit einhergehende Sicherheit für ein Prüfungsurteil mit positiver Gesamtaussage nicht erreicht wird. Im Rahmen der prüferischen Durchsicht von Abschlüssen erfolgt regelmäßig eine kritische Würdigung des Abschlusses auf der Grundlage einer Plausibilitätsbeurteilung, welche im Rahmen einer Bescheinigung bestätigt wird.
Unser Know-how, Ihr Vorteil
Durch unsere umfangreiche Erfahrung im Bereich der Jahres- und Konzernabschlussprüfung sowie im Rahmen der Prüfung von Zwischenabschlüssen sind wir in der Lage, die hieraus resultierende branchenspezifische Expertise auch auf die prüferische Durchsicht von Abschlüssen zu übertragen. Unser gesellschaftsintern definierter Qualitätsansatz wird auch auf die prüferische Durchsicht angewendet, so dass diese mit einer ebensolchen strategischen und risikoorientierten Vorgehensweise vorgenommen wird, wie sie sich auch in der gesetzlichen oder freiwilligen Prüfung wiederfindet.