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Handels- und Gesellschaftsrecht
Das Handelsrecht als besonderes Privatrecht für Kaufleute umfasst zum einen sowohl allgemeine Regelungen zur Bildung von Firmennamen für Unternehmungen, deren Vertretung im Geschäftsverkehr (z.B. Handlungsvollmacht oder Prokura), die Begründung von Zweigniederlassungen als auch spezielle Regelungen für das Recht der Handelsvertreter, zum anderen jedoch auch für Kaufleute allgemein gültige Handelsbräuche, z.B. im Bereich des Kommissions- oder Frachtgeschäftes.
Ebenso im weitläufigen Sinne dem Handelsrecht zuzuordnen sind die im Handelsgesetzbuch normierten Pflichten für Kaufleute zur Buchführung und Aufstellung von Jahresabschlüssen, einschließlich der Vorgaben zur Rechnungslegung.
Das Gesellschaftsrecht wiederum regelt in erster Linie die gesetzlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die unterschiedlichen Gesellschaftsformen sowie gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Durch unsere langjährige Erfahrung, Tätigkeit und Spezialisierung auf dem Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner in diesen Bereichen.
Unser Leistungsangebot im Gesellschaftsrecht umfasst dabei nicht nur die klassische Betreuung von der Gründung von Gesellschaften bis zu deren Verkauf oder Auflösung, sondern wir unterstützen Sie auch dabei, Ihre gesellschaftsinternen Gremienentscheidungen (z. B. Aufsichtsratsbeschlüsse, Beiratsbeschlüsse) vorzubereiten.
Daneben sind wir auch kompetenter Ansprechpartner bei möglichen Gesellschafterauseinandersetzungen, wobei wir zum Wohle der Gesellschaft stets einen lösungsorientierten Ansatz vertreten.
Aufgrund unserer interdisziplinären Ausrichtung und der engen Zusammenarbeit mit den ausgewiesenen Fachkollegen aus der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung stehen wir Ihnen kompetent für etwaige gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen (z. B. Verschmelzungen, Auf- und Abspaltungen, Ausgliederungen oder formwechselnde Umwandlungen) ebenso zur Verfügung, wie für Unternehmensverträge (z.B. Beherrschungsverträge, Gewinnabführungsverträge). Hier bieten wir Ihnen die Erstellung protokollierungsreifer Verträge an.