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Erbrecht

Früher oder später stellt sich die Frage, wem man sein Vermögen hinterlassen möchte, wer es auf keinen Fall bekommen und wie es nach dem Erbfall weitergehen soll. Hierbei sind die jeweiligen Lebenssituationen zu betrachten und mit den erbrechtlichen Vorschriften in Einklang zu bringen. Dies gilt sowohl für Privatpersonen, die ihre Nachfolge planen möchten, als auch für Unternehmer, bei denen die erbrechtlichen Folgen erhebliche Auswirkungen auf den Fortbestand des Unternehmens haben können. Vor allem bei der Nachfolgeplanung eines Unternehmers sind die gesellschaftsrechtlichen Verträge und die testamentarischen Bestimmungen aufeinander abzustimmen. 

Unsere Erfahrung, Ihr Vorteil 

Dr. jur. Ralph Beckmann hat seinen Schwerpunkt im Gesellschaftsrecht und in der Nachfolgeberatung. Stefan Heimann ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Steuerberater. Rechtsanwalt Uwe D. Koeberich, LLM. ist zudem als Certified Estate Planner (CEP) zertifiziert. Rechtsanwältin Petra Wagner hat aufgrund ihrer mehr als 12-jährigen Tätigkeit im Erbrecht langjährige Erfahrung in der erbrechtlichen Beratung. Sie hat den theoretischen Teil des Fachanwalts für Erbrecht erfolgreich absolviert. Als Abteilungsdirektorin im Nachlass- und Stiftungsmanagement einer Großbank sowie Rechtsanwältin in einer mittelständischen Kanzlei hat sie Menschen in den unterschiedlichsten Lebensphasen erbrechtlich begleitet. Hierbei hat sie vom gemeinsamen Ehegattentestament über das Einzeltestament mit Stiftungseinsetzung bis zur Gestaltung von Testamenten in Patchworkfamilien Erfahrung mit der Bewältigung erbrechtlicher Gestaltungsherausforderungen. 

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