Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) regelt wesentliche Anforderungen für Gewerbetreibende im Immobilienbereich. Gemäß § 34c der Gewerbeordnung (GewO) benötigen Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter eine spezielle behördliche Erlaubnis zur Ausübung ihrer Tätigkeiten. Diese Erlaubnispflicht stellt sicher, dass nur fachlich und persönlich geeignete Personen diese sensiblen Aufgaben übernehmen dürfen.