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Leistungen

Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESG)

Ab 2025 sind neben den bereits berichtspflichtigen kapitalmarkorientieren Unternehmen auch große Kapitalgesellschaften dazu verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht gemäß den Kriterien der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) aufzustellen.

persönlich und kompetent

Beratung, die Vertrauen schafft

Die CSRD soll gemeinsam mit der Offenlegungsverordnung SFRD und der EU Taxonomie-Verordnung (EU Tax-VO) dazu beitragen, die Finanzströme auf den europäischen Kapitalmärkten in nachhaltige Investitionen zu lenken.

Auch der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer setzt sich intensiv mit dieser Thematik auseinander, insbesondere da vorgesehen ist, den Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD in den für große und kapitalmarktorientierte Unternehmen verpflichtend aufzustellenden Lagebericht zu integrieren.

Unser Ziel ist es, unsere Mandanten in diesem Themenbereich bestmöglich aus prüferischer Sicht zu begleiten. Vor diesem Hintergrund nehmen wir bereits jetzt an den einschlägigen Fortbildungsveranstaltungen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung teil und verfolgen intensiv die Entwicklungen der Gesetzgebung.

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