Die CSRD soll gemeinsam mit der Offenlegungsverordnung SFRD und der EU Taxonomie-Verordnung (EU Tax-VO) dazu beitragen, die Finanzströme auf den europäischen Kapitalmärkten in nachhaltige Investitionen zu lenken.
Auch der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer setzt sich intensiv mit dieser Thematik auseinander, insbesondere da vorgesehen ist, den Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD in den für große und kapitalmarktorientierte Unternehmen verpflichtend aufzustellenden Lagebericht zu integrieren.