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Energiewirtschaftliche Prüfungen sowie Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)

Das Energierecht hat in Deutschland einen besonderen Stellenwert. Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, sukzessiv den Anteil an Erneuerbare Energien am Gesamt-Energiemix zu erhöhen.

persönlich und kompetent

Beratung, die Vertrauen schafft

Bis 2030 sollen dabei mindestens 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs aus Erneuerbare Energien gedeckt werden. Die vergangenen Jahre haben jedoch gezeigt, dass diese Ziele nicht ohne Hürden zu bewältigen sind. So erforderten die Folgen des Ukraine-Krieges und den damit einhergehenden Verwerfungen am Energiemarkt, kurzfristige Lösungen seitens der Bundesregierung, um sowohl Unternehmen als auch Letztverbraucher
zu entlasten.

Die Erreichung der Ausbauziele wird in Deutschland u.a. durch gezielte staatliche Förderungen für bestimmte Unternehmen, Anlagenbetreiber aber auch der Letztverbraucher gestützt. Damit einhergehend werden Bescheinigungen von Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern verlangt (Vorbehaltsaufgaben).

Mit unserem Konw-how im Rahmen der Prüfung von Energieversorgern, Stadtwerken und stromkostenintensiven Unternehmen unterschiedlicher Branchen verfügen wir über langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der energierechtlichen Prüfungen. Dabei werden unsererseits sowohl Prüfungen nach EnFG, KWKG, EnWG, der StromNEV sowie im Bereich der Strompreiskompensation durchgeführt. Auch im Zuge von Sonderprüfungen nach dem StromPBG und EWPBG können wir von unserer langjährigen Erfahrung in diesem Bereich profitieren.

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