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Aktienrechtliche Sonderprüfungen (AktG) / Gründungsprüfungen / Sachgründungsprüfungen / Verschmelzungsprüfungen / Prüfung Kapitalerhöhung

Gesetzliche Sonderprüfungen, wie sie im Aktienrecht (AktG) vorgesehen sind, können in verschiedenen Situationen erforderlich werden. Diese Sonderprüfungen treten bei Gründungen, Sachgründungen, Verschmelzungen oder Kapitalerhöhungen auf. Neben der gesellschaftsrechtlichen Betrachtung ist oft auch eine umfassende betriebswirtschaftliche, steuerrechtliche und handelsrechtliche Bewertung des Sachverhalts notwendig.

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Beratung, die Vertrauen schafft

Unsere Gesellschaftsgruppe bringt durch ihre interdisziplinäre Ausrichtung umfassendes Know-how in allen relevanten Disziplinen mit. Dank der engen Zusammenarbeit unserer Experten bieten wir unseren Mandanten einen ganzheitlichen Ansatz, der alle Aspekte von Sonderprüfungen abdeckt. Mit unserer Expertise entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungen, die genau auf die spezifischen Bedürfnisse unserer Mandanten zugeschnitten sind.

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